14. März 2011

Bemessungsgrundlagen der Pensionsversicherung für Mütter

Aus aktuellem Anlass und weil vermutlich diese Informationen mehrere Mütter interessieren, habe ich mich mit der Frage beschäftigt, wie hoch die Bemessungsgrundlagen für Mütter in Zeiten der Kindererziehung sind und was eine freiwillige Selbstversicherung (derzeit 52.- Euro mtl.) für den Pensionsanspruch bringt.

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Ausgangslage:

Mutter seit 2007, 1 Kind, derzeit nur geringfügig beschäftigt.

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1. Frage:

Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage für die Pensionsversicherung bei freiwilliger Selbstversicherung (für alle, die max. bis zur Geringfügigkeit verdienen)?

Die Bemessungsgrundlage: 374.- Euro (x12 Monate).

Der Pensionsanspruch / die Teilgutschrift nach APG: 374.- x 1,78% x 12 Monate = 79,89 Euro.

daraus resultierende Bruttopensionserhöhung jährlich 14 x ausbezahlt: 5,71 Euro mtl.

Das heißt, bei 52,- Euro mtl. Beitrag (für PV+KV) für Jüngere in der Regel ab 65 = 5,71 Euro mtl. Mehrpension brutto + „Inflationsgesichert durch Aufwertung der Teilgutschrift“.

Theoretisch rechnet sich das bei einer Restlebenserwartung ab 65 von 9 Jahren.

Eine rückwirkende freiwillige Selbstversicherung ist nicht möglich. Sie beginnt ab nächsten Tag nach der Antragstellung.

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2. Frage: Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage für die Kindererziehungszeiten / wie lange / addierbar mit anderen Einkommen?

Die Bemessungsgrundlage ist derzeit 1.531.- Euro monatlich, d.h. die jährliche Gesamtgutschrift erhöht sich dadurch um 327.- Euro (durch 14 ist dann die daraus resultierende Monatsbruttopensionshöhe).

Die Bemessungsgrundlage wird bis zum vollendeten 4. Lebensjahr des Kindes angerechnet und wird bei weiteren Bemessungsgrundlagen (z.B. Einkommen aus Selbständigkeit oder Angestelltenverhältnis) hinzugerechnet. Theoretisch auch zusätzlich zur Höchstbeitragsgrundlage.

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Hinweis: Für die Richtigkeit keine Gewähr. Die Informationen sind nur als grobe Vorabinformation zu sehen.

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Ich freue mich wenn ich Ihnen helfen kann!

Ihr Herbert Tiefenthaler

Telefon: 0664-1007211

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