23. November 2010

FMA senkt ab 1.4.2011 garantierten LV-Mindestzinssatz auf 2 Prozent | Auswirkungen auf Altersvorsorgeprodukte

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 22. November 2010 tritt eine Novelle zur FMA-Höchstzinssatzverordnung in der Lebensversicherung in Kraft. Diese senkt den aktuellen Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der klassischen Lebensversicherung von 2,25 Prozent ab 1. April 2011 auf 2 Prozent ab.

Bei Versicherungsprodukten der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge kommt dann aufgrund des höheren Veranlagungsrisikos durch die steuerlich geforderte Mindestaktienquote von 30 Prozent ein niedrigerer Zinssatz von 1,75 Prozent (bisher 2 Prozent) zur Anwendung, heißt es in einer aktuellen Aussendung der österreichischen Finanzmarktaufsicht.

 

  Quelle: FONDS professionell

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Höchstzinsverordnung BGBl. II Nr. 357/2010

Ist diese gesetzliche Änderung wichtig für Ihre Altersvorsorge?

Ja, denn durch die Reduzierung des Rechnungszinses (Garantiezinssatzes) sinkt nicht nur die garantierte Auszahlung bei klassischen Lebensversicherungen, sondern hat dies auch Auswirkungen auf die vom Versicherer lebenslang garantierte private Zusatzrente.

Eine qualifizierte Beratung könnte nicht schaden! 😉

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