Budgetbegleitgesetz | Änderungen bei Übertragung in Pensionskasse oder BKV und bei steuerbegünstigter Zukunftssicherung
Das Budgetbegleitgesetz 2011-2014 hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge.
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Hier erfahren Sie die wichtigsten Änderungen im aktuellen Entwurf.
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- § 124 Z 5 EStG / Übertragung von Pensionszusagen in die Pensionskasse/Betriebliche Kollektivversicherung
Für die Anerkennung des Übertragungsbetrages in die Pensionskasse/Betriebliche Kollektivversicherung als Betriebsausgabe war bisher der Zeitpunkt der Zusagenerteilung, vor oder nach 1998, entscheidend. Diese Unterscheidung des § 124 Z 5 EStG soll nun entfallen, und somit wird der Übertragungsbetrag in voller Höhe abzugsfähig sein. Für den Teil des Übertragungsbetrages, die die steuerrechtliche Rückstellung übersteigt, ist die 10-jährige steuerliche Verteilung zu berücksichtigen. Die Geltung der Bestimmungen wird von derzeit bis 31.12.2010 um weitere 10 Jahre bis zum 31.12.2020 verlängert.
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- § 6 Abs 1 Z 5 VStG / Übertragung von Pensionszusagen in die Pensionskasse/Betriebliche Kollektivversicherung
Übertragungen waren bisher von der Versicherungssteuer befreit. Übertragungen nach dem 31.12.2010 werden grundsätzlich mit 2,5% Versicherungssteuer besteuert. Unter bestimmten Voraussetzungen werden sogar 4% Versicherungssteuer fällig.
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- § 3 Abs 1 Z 15a EStG / Steuerfreie Zukunftssicherung:
Das Erfordernis der Mindestlaufzeit für Er- und Ablebensversicherungen im Rahmen des §3(1) Zi 15a EstG wird für Neuverträge ab 30.06.2011 von 10 auf 15 Jahre erweitert.
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Gesetzestext zum Budget-Begleitgesetz