15. November 2010

Wissenswertes zur §14 EStG Veranlagung 2010 | Stichtag: 15.12.2010

Auch heuer besteht wieder für Unternehmer die Möglichkeit Veranlagungen in Wertpapiere iSd § 14 Abs 7 Z 4 EStG über Gewinnerkonzepte abzuwickeln und somit die Steuerlast zu verringern.

Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG – Veranlagungen gem. § 14 EStG

Seit dem Veranlagungsjahr 2007 gibt es für Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Möglichkeit einen Freibetrag für investierte Gewinne gemäß § 10 EStG in Anspruch zu nehmen. Geeignete Anlagegüter, in welche investiert werden kann, sind unter anderem Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG. Bitte senden Sie eine Email an office@gewinnerkonzepte.at, wenn Sie gerne wissen möchten, welche Wertpapiere sich dafür am besten eignen.

Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung konnte vom Veranlagungsjahr 2007 bis zum Veranlagungsjahr 2009 ein Freibetrag für investierte Gewinne in Höhe von max. 10% des laufenden Gewinns(max. 100.000,- EUR) durch Investitionen in begünstigte Anlagegüter oder in begünstigte Wertpapiere geltend gemacht werden.

Gewinnfreibetrag neu – ab Veranlagungsjahr 2010

Ab der Veranlagung 2010 gilt der Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG. Mit dem Gewinnfreibetrag wurde der Freibetrag für investierte Gewinne von 10% auf 13% (max. 100.000,- EUR) erhöht und es können natürliche Personen mit den Gewinnermittlungsarten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Bilanzierung den Freibetrag in Anspruch nehmen. Bei den ersten 30.000,- EUR Gewinn kommt der „Grundfreibetrag“ automatisch bei der Veranlagung zur Anwendung (keine Investition erforderlich), liegt der Gewinn über 30.000,- EUR muss der „investitionsbedingte Freibetrag“ durch Anschaffung begünstigter Anlagegüter oder begünstigter Wertpapiere geltend gemacht werden.

Voraussetzung für die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne ist, dass der Freibetrag in der Steuererklärung des betreffenden Jahres ausgewiesen wird. Die Wertpapiere sind mindestens 4 Jahre dem Anlagevermögen des Betriebes zu widmen.

  

Abwicklung – § 14 EStG-Veranlagungen

Für die Veranlagung der Wertpapiere gem. § 14 EStG ist die Eröffnung eines eigenen Depots erforderlich.

Um eine reibungslose Abwicklung gewährleisten zu können, bitte ich Sie, als Stichtag den 15.12.2010 vorzumerken. Bis zu diesem Datum muss sowohl eine eventuelle Depoteröffnung als auch der Geldeingang sowie der Kaufauftrag bei der Depotbank eingelangt sein. Später eingehende Aufträge können für die diesjährige Veranlagung aus abwicklungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.

Tipp

Ich empfehle Ihnen das „Steuergeschenk“ in Ihre private Altersvorsorge zu investieren, denn gerade Unternehmen haben noch weniger Pension zu erwarten als Arbeitnehmer.

Durchschnittliche GSVG-Pensionen (Stand 2010):

1.558.- Euro Brutto (Männer) = ca. 1.305.- Netto,

978.- Euro Brutto (Frauen).

Durchschnittliche ASVG-Pensionen (Stand 2010):

1.850.- Euro Brutto (Männer) = 300.- Euro mehr Pension als Unternehmer!

Außerdem empfiehlt es sich den Start bzw. die Aufstockung der eigenen privaten Altersvorsorge noch vor 1.4.2011 vorzunehmen, da in der Lebensversicherung der garantierte Rechnungszins von derzeit 2,25% auf 2% reduziert wird, was auch auf die garantierte lebenslange Pensionszahlung von Pensionsversicherungen Auswirkungen hat.

Für Fragen, sowie zur Unterstützung bei der Auswahl der geeigneten Wertpapiere (Fondslösungen) und Kaufabwicklung, senden Sie mir bitte eine Email an office@gewinnerkonzepte.at oder rufen Sie mich unter 0664-1007211 an.

Ihr Berater:

Herbert Tiefenthaler

www.gewinnerkonzepte.at