OGH verbietet etliche Versicherungsklauseln
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Dutzend branchenüblicher Versicherungsklauseln verurteilt. Juristisch spannend war eine Vertragsbedingung, die eine Leistungsreduktion ab dem 70. Lebensjahr vorsah.
Der OGH hat zwölf von 13 eingeklagten Klauseln in Verträgen der Merkur Versicherung als gesetzwidrig verurteilt. Betroffen war hauptsächlich die private Unfallversicherung und teils auch die Rechtsschutzversicherung.