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Entries For: February 2012

2012-02-08

VKI: Sehr schlechte Noten für private Rentenversicherungen

 

Arbeiterkammer Wien und VKI kommen nach der Analyse von sieben privaten Rentenversicherungen heimischer Anbieter zu einem vernichtenden Ergebnis. Im Kern sagt die vom VKI im Auftrag der AK erstellte Studie: Wer sich privat versichert, wird mangelhaft beraten, darf keine Transparenz erwarten und muss wegen zu hoher Kosten zudem unattraktive Renditen befürchten.

 

Grundlage der Berechnungen waren zwei unterstellte Kundenprofile (Frau, Jahrgang 1981, Mann, Jahrgang 1976), für die Angebote eingeholt wurden. Hauptkritikpunkt bleibt angesichts der erwarteten Ergebnisse die bescheidene Renditeerwartung. Abzüglich aller Steuern und Kosten werden die Versicherungsprodukte demnach auf Basis der Garantieverzinsungen nach 30 Jahre Laufzeit Renditen im Bereich von 1,6 Prozent Minus und 0,3 Prozent Plus abwerfen. Im Wesentlichen sei dieses enttäuschende Ergebnis auf die Kosten der Produkte zurück zu führen, die Studie dazu: „Es gibt zwar einen Garantiezinssatz von zwei Prozent auf den Sparanteil. Aber er wird von den Kosten zur Gänze geschluckt“. In der Praxis entsteht das Endergebnis allerdings aus Garantieverzinsung und Gewinnanteil, da letzterer aber erst am Ende des Sparvorgangs bekannt sein wird, lässt er sich heute in Vergleichen bzw. als Entscheidungsgrundlage nicht sinnvoll berücksichtigen.

 

Mängel im Beratungsgespräch
Die Studie, bei der die Verkaufspraxis verschiedener Vertriebskanäle getestet wurde, kritisiert auch Schwächen bei den Beratungsgesprächen, so seien generell keine präzisen Bedarfserhebungen durchgeführt worden. „Die Berater haben nur einmal von sich aus gefragt, ob es bereits Lebensversicherungs- oder Vorsorgeprodukte gibt“, heißt es. Kritisiert wird weiters, dass die Angebote nach wie vor nicht transparent seien. „Vor allem die Kosten bei Vertragsabschluss sind nicht verständlich dargestellt. Marketing-Begriffe dominieren, während klare Erfolgskennzahlen, etwa die Rendite, fehlen.“ Missfallen lösten auch die Tarifbezeichnungen wie „Privat-Pension“ oder „Fixkostenpension“ aus, sie zeigen nach Ansicht der Studienautoren nicht, ob es sich um eine gemischte Er- und Ablebensversicherung, eine fondsgebundene (Renten-)Versicherung oder eine prämiengeförderte Zukunftsvorsorge handelt.

 

Die Interessenvertretung fordert daher einen verpflichtenden „Beipackzettel“ für private Rentenversicherungsprodukte – ähnlich dem bei Fonds vorgeschriebenen Key Investor Document (KID). Das „neue“ Informationsblatt soll die genaue Produktbezeichnung, Laufzeit und Prämienhöhe sowie eine detaillierte Auflistung der Kosten und Nebenspesen beinhalten. Darüber hinaus brauche es laut AK eine sorgfältigere Beratung vor Abschluss und während der Laufzeit, was auch ein faires Provisions- und Vergütungssystem für Vermittler erforderlich macht. Die AK nimmt auch die Finanzmarktaufsicht in die Pflicht und fordert von ihr „konsumentenfreundlichere Info-Mindeststandards“ – insbesondere die verpflichtende Angabe eines Effektivzinssatzes.

 

Aus der Sicht des Vertriebs und der Anbieter ist die vorliegende Untersuchung ein Alarmsignal, denn als mögliche Alternative empfiehlt das AK-Papier eine freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, verunsicherte Anleger, die diese Option wählen, dürften für den Markt der privaten Vorsorge nachhaltig verloren gehen.

 

Konkret hat die AK die Angebote folgender Unternehmen untersucht: Allianz, Bank Austria Versicherung, Generali, Raiffeisen Versicherung, S-Versicherung, Uniqa und Wiener Städtische (VIG). (dw)

 

Die vollständige Studie mit allen Detailergebnissen kann online abgerufen werden.

 

Quelle:FONDS professionell

 

 

Businessfoto Herbert Tiefenthaler Gewinnerkonzepte Der Experte für individuelle Vermögensplanung

Es gibt auch einige positive Ausnahmen bei den privaten Rentenversicherungen.

Wir von Gewinnerkonzepte besprechen mit unseren Kunden die Kosten detailliert und weisen dabei auch auf die Nachteile bei vorzeitiger Auflösung hin, alles andere wäre eine Falschberatung.

Trotzdem meinen wir, dass eine Pensionsvorsorge in einer kostengünstigen Versicherungshülle mit nachhaltig ertragreichen Investmentmöglichkeiten, besonders im Hinblick auf die 25%ige KEst-Ersparnis, auf jeden Fall sehr attraktiv ist.

Bei Versicherungsprodukten spart sich der Sparer durch die Steuerfreiheit viel Geld, beispielsweise bei 40.000.- Euro Gewinn sind das 10.000.- Euro Steuerersparnis im Vergleich zu Investmentfondsdepots.

Da können auch Direktbanken nicht mithalten, da dort kein Steuervorteil gegeben ist.

Ihr Herbert Tiefenthaler

      


 
 

2012-02-03

Wertpapier-KESt: Bank soll Verluste mit Gewinnen verrechnen

Der Schnellschuss der Regierung in Sachen Wertpapier-KESt hat Ende des vergangenen Jahres zu Recht für Verärgerung gesorgt. Schließlich ist die KESt in der aktuellen Form deutlich ungünstiger als die vergleichbare „Abgeltungsteuer“ in Deutschland, wo eine Kursgewinnbesteuerung schon Anfang 2009 in Kraft trat. Vor allem die Tatsache, dass auf realisierte Kursgewinne sofort 25 Prozent KESt anfallen, Verluste mit Wertpapieren dagegen erst Monate später mühevoll über die eigene Steuererklärung zurückgeholt werden können – in Deutschland machen dies die Banken –, sorgte bei vielen Anlegern für Unverständnis. Nun wurde allerdings bekannt, dass im kürzlich versendeten Gesetzesentwurf des Finanzministeriums nachgebessert wurde.


In Zukunft soll, laut dem aktuellen Begutachtungsentwurf, dessen Begutachtungsfrist bereits gestern endete, die jeweilige Bank automatisch einen Verlustausgleich für alle für einen Anleger bei ihr geführten Konten durchführen. Ausgenommen davon sind unter anderem Gemeinschaftskonten, bei denen ein Verlustausgleich nur für das jeweilige Konto erfolgt. Ein „bankenübergreifender“ Verlustausgleich ist dabei nicht vorgesehen. Eine Verlustverrechnung von Konten bei verschiedenen Banken wird daher auch in Zukunft nur im Rahmen der Steuererklärung möglich sein.
Johannes Edlbacher. Manager bei PricewaterhouseCoopers erklärt gegenüber FONDS professionell: „Die Änderungen sollen ab 1.Jänner 2013 in Kraft treten, allerdings soll es bereits ab 1.April 2012 zu einer Berücksichtigung der Verluste kommen.“

 

Quelle:FONDS Professionell

 

 

 

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