Pensionsreform: Vertreter der zweiten Säule wollen mitverhandeln
In Österreich sollen die Pensionen reformiert werden, dabei darf bis jetzt die zweite Säule nicht mit am Verhandlungstisch sitzen. Das soll sich ändern.
In Österreich stehen Gespräche zur Pensionsreform an. Interessanterweise hat die österreichische Regierung dabei Vertreter der zweiten Säule nicht zu den Verhandlungen eingeladen. Diese wehren sich in einer gemeinsamen Aussendung und weisen darauf hin, dass Firmenpensionen einen wesentlichen Teil der Altersvorsorge darstellen sollten und dass sie daher ebenfalls am Verhandlungstisch Platz nehmen wollen.
„Geht es um das Pensionssystem von morgen, müssen sowohl die staatliche Pension als auch die Zusatzpensionen gemeinsam an einem Strang ziehen. Die gesamtheitliche Sicht aller drei Säulen und ihr Zusammenwirken ist deshalb auch im Regierungsprogramm festgeschrieben“, betont Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen. „Umso verwunderter sind wir, dass wir bisher in die Gespräche zur Pensionsreform noch gar nicht eingebunden wurden. Am ’30. Februar‘ ist es zu spät!“
Alle österreichischen Anbieter von Zusatzpensionen bieten nun gemeinsam eine Teilnahme an den Gesprächen zur Pensionsreform 2016 an. Der Fachverband der Pensionskassen in der WKÖ, der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, die Plattform der betrieblichen Vorsorgekassen und die Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften sehen eine gemeinsame Planung des gesamten Pensionssystems, wie sie auch im aktuellen Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung enthalten ist, als unabdingbar an, um die Pensionen in Österreich nachhaltig und auf ausreichend hohem Niveau zu sichern.
Laut Manfred Rapf, Vorsitzender der Sektion Lebensversicherung im österreichischen Versicherungsverband VVO, gehe es bei den Zusatzpensionen ganz klar um eine Ergänzung, „keinesfalls um Konkurrenz oder gar einen Ersatz des staatlichen Systems.“
ASVG-Pensionisten haben ein Problem
Laut derzeitigem Stand werden Österreicher zukünftig weniger an staatlicher Pension erhalten. Daher ist es zur Erhaltung der Kaufkraft notwendig, dass der Beitrag von Zusatzpensionen der 2. und 3. Säulen des Pensionssystems das für den einzelnen Bürger verfügbare Pensionseinkommen maßgeblich und nachhaltig steigert. Die derzeitige, durchschnittliche staatliche Pension ist zumindest für einen ASVG-Pensionisten (Anmerkung: ASVG – Allgemeines Sozialversicherungs-Gesetz) Grund genug, sich mit Altersarmut zu beschäftigen: 1.062,66 Euro brutto pro Monat (Quelle: PVA, 2014).
Die österreichischen Pensionskassen sollen laut Auskunft des Pensionskassenverbands 2014 beispielsweise eine durchschnittliche Pensionskassenpension von 491 Euro pro Monat ausbezahlt haben. Fazit: Nicht nur die zweite Säule, sondern auch die dritte Säule gehört gestärkt, um Altersarmut wirksam zu vermeiden. (aa)
Quelle: Fondsprofessionell