30. September 2010

ARAG schließt Vermögensveranlagung in Vertrags-/Schadenersatz-Rechtsschutz aus!

ARAG Österreich schließt ab dem 1.10.2010 den Versicherungsschutz für Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Anlage von Vermögen gemäß § 48a Z3 Börsegesetz aus dem Leistungsumfang (Vertrags-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz) aus. Dies gilt für Neuverträge und Konvertierungen ab diesem Zeitpunkt. Für Verträge, die vor dem 1.10.2010 beantragt bzw. abgeschlossen wurden (es gilt das Antragsdatum) und bei denen diese Leistung als versichert gilt, besteht auch weiterhin Versicherungsschutz.

Weiterhin besteht Versicherungsschutz bei Sparbüchern, Bausparen und der klassischen Lebensversicherung. Über 80% der Österreicher veranlagen und sparen ja bekannterweise sehr konservativ, wodurch sich die Wirkung des Ausschlusses nur auf eine Minderheit im Kollektiv Ihrer Kunden auswirken wird.

Hintergrund:

Der sprunghafte Anstieg der Schadenfälle aus der Finanzveranlagung in den letzten Jahren und eine nie da gewesene Klageflut haben Konsequenzen auf das Risikomanagement der Versicherungen.

Im Sog des Finanz-Crashes haben zahlreiche Finanzveranlagungen an Wert verloren und betroffene Veranlagungskunden fordern die erlittenen Kursverluste und von ihren Anlageberatern oder Finanzdienstleistern abgegebenen Garantien auf dem Rechtsweg ein. Die Medien berichten täglich über Sammelklagen, Urteile und neu auftretende Fälle.

Rechtliche Rahmenbedingungen verschärfen Situation:

Für die Rechtsschutzversicherer hat darüber hinaus eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zum Thema Massenschadenklausel im Zusammenhang mit der freien Anwaltswahl weitreichende Folgen. Statt einer überschaubaren Anzahl, auf ähnlich gelagerte Causen spezialisierter Rechtsanwälte, ist es jetzt möglich, dass jeder einzelne Geschädigte seinen Fall mit einem eigenen Rechtsanwalt einbringt. Das erhöht nicht nur den Personal- und Zeitaufwand, sondern schlägt sich auch massiv auf die Schadenzahlungen nieder.

ARAG schließt sich dem Weg der Versicherungsbranche an:

Viele Versicherer haben das Risiko Vermögensveranlagung bereits aus der Deckung genommen. ARAG Österreich setzt nun ebenfalls diesen Schritt, der zum Schutz der Mehrheit des versicherten Kollektives notwendig geworden ist. Eine Alternative dazu ist aus heutiger Sicht nicht möglich, da eine Prämie für die Schadenaufwendungen aus diesem Titel alleine nicht valide kalkulierbar ist bzw. eine Höhe erreichen würde, die keinen Markt findet.

Spekulative Produkte waren auch in der Vergangenheit ausgeschlossen. Der Artikel 7.1.10 der ARB definierte niemals eindeutig, was Spekulationsgeschäfte sind. Die jetzige Formulierung ist daher nur detaillierter, wobei konsevative Sparformen (Sparbuch, Bausparer, klassische Lebensversicherung) auch weiterhin mitversichert sind.

Haben Sie Fragen? – Rufen Sie mich am Handy unter 0664-1007211 an oder schreiben Sie mir eine Email.
Mit besten Grüßen!
Herbert Tiefenthaler