Einkommensteuer sparen
Hintergrundinformationen zum Steuersparen (bis 31.12.2009)
Das KMU-Förderungsgesetz 2006 räumt all jenen, die keine Bilanz erstellen, sondern ihre Aufzeichnungen als Einnahmen-Ausgaben-Rechner (gemäß § 10 EstG) führen, ab 2007 den Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) ein. Der FBiG steht bis zu 10% des Gewinns, höchstens aber im Ausmaß von EUR 100.000.-, zu. Die Steuerersparnis beträgt pro Jahr bis zu EUR 50.000.-.
Durch den Kauf des MANAGED PROFIT PLUS können die unten angeführten Einnahmen-Ausgaben-Rechner ihre Einkommenssteuer senken (kein Anspruch auf taxative Aufzählung):
- Natürliche Personen, die ihre Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständige-Arbeit)
- Ärzte, Ziviltechniker, Journalisten, Anwälte, Wirtschaftstreuhänder, Aufsichtsräte, Geschäftsführende Gesellschafter, Stiftungsvorstände, Testamentvollstrecker, Vereinsfunktionäre, Sachwalter, Unternehmensberater und andere Freiberufler
- Gesellschafter bei Mitunternehmerschaften (z.B. Gesellschaft nach bürgerlichem Recht)
- Handelsvertreter, Künstler, Schriftsteller, nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende und Sportler, die ihren Gewinn mittels gesetzlicher Basispauschalierung ermitteln.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Steuerberater bezüglich Ihrer individuellen Situation zu beraten. Auf Wunsch können wir gerne beim Steuerberatertermin dabei sein.
Beratungsanfrage: Gewinnerkonzepte berät Sie gerne persönlich!
Download Informationen der Wirtschaftskammer zum FBiG (PDF, 115 kb)