Auswirkungen des Sparpakets auf Ihre (künftige) Pension
Wie nicht anders zu erwarten war, holt sich die Regierung von uns allen – den heutigen und den künftigen Pensionisten – der Löwenanteil der Einsparungen, nämlich 7,3 Milliarden. Welche „Brocken“ auch Sie betreffen, lesen Sie im folgenden Beitrag!
Bestehende Pensionen unterliegen „Moderaten Pensionsanpassungen“. Das bedeutet, dass die Pensionen unter der Inflationsrate angepasst werden und daher ein realer Kaufkraftverlust eintritt oder einfach gesagt, man kann sich mit der Pension weniger kaufen. Einsparungen bis 2016 in Höhe von 2,56 Milliarden Euro.
Ab 2014 entfällt die Parallelrechnung auch für alle Personen, die nach dem 1.1.1955 geboren wurden. Die bisherigen Pensionsansprüche im so genannten Altrecht werden als Kontogutschrift dem Pensionskonto gutgeschrieben. Da unter diesem Punkt ebenfalls eine Ersparnis eingepreist ist, wird interessant, wie hoch diese „Einmalgutschrift“ sein wird. Die Berechnunggrundlagen im Gesetzestext jedenfalls klingen alles andere als einfach, sie werden daher nicht nachvollziehbar sein und jeder wird mit der Gutschrift leben müssen, die er am Pensionskonto vorfindet. Natürlich kann ich Ihnen als Ihr Pensionsexperte schon einmal den erworbenen Anspruch ausrechnen, wenn Sie für Ihre ASVG Zeiten eine Versicherungszeitenbestätigung haben. Wie Sie dazu kommen, zeige ich Ihnen auch gerne. Sparvolumen bis 2016: 123 Millionen Euro.
Beitragsharmonisierung im Pensionsrecht der gewerblichen und bäuerlichen Wirtschaft: Das Finanzministerium spricht von einer „sofortigen“ Anhebung der Beitragssätze auf 18,5 Prozent im GSVG und BSVG. Volumen bis 2016: 554 Millionen Euro.
Die Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung wird zusätzlich um € 90,- angehoben. Sparvolumen bzw. Mehreinnahmen bis 2016: 218,4 Millionen Euro.
Korridorpension und vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer („Hacklerregelung“): Die Anspruchsvoraussetzung wird von 37,5 auf 40 Versicherungsjahre angehoben. Sparvolumen bis 2016: 533,4 Millionen Euro. Es gibt keine vorzeitige Alterspension ohne Abschläge mehr. Die Abschläge werden auf 5,1% pro Jahr angehoben.
Statt einer Inavliditätspension aufgrund von Berufsschutz werden unter 50-Jährige künftig in die Maßnahmen zur beruflichen Qualifikation des AMS einbezogen. In den ersten Jahren führe dies zu Mehrkosten, längerfristig soll dadurch aber das faktische Pensionsantrittsalter um fünf Monate ansteigen.
Der Tätigkeitsschutz für gering Qualifizierte wird schrittweise auf 60 Jahre angehoben. Sparvolumen bis 2016: 464 Millionen Euro.
Entfall von Blockzeitvereinbarungen bei der Altersteilzeit: In Zukunft soll nur noch die kontinuierliche Arbeitszeitverkürzung, die eine individuelle Entlastung und allmählichen Übergang älterer Arbeitnehmer in die Pension unterstützt, gefördert werden. Volumen bis 2016: 186 Millionen Euro.
Pensionsvorschüsse: Durch die Umstellung des Bezugs von Pensionsvorschüssen auf einen Bezug von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe will die Regierung die Wiedereingliederung von arbeitsfähigen Personen beschleunigen. Sparvolumen bis 2016: 309 Millionen Euro.
Sie sehen, alle sind betroffen. Besonders bei jüngeren Leute, die sich durch den Verlustdeckel vor allzu schlimmen Folgen der Pensionsreformen 2003 und 2005 geschützt fühlten, sind durch des Deckels durch die Einführung des allgemeinen Pensionskontos starke Kürzungen der künftigen Pensionen zu erwarten.
Wenn Sie zu diesen Punkten genauere Informationen haben möchten, lade ich Sie zum großen „Pensionssymposium 2012“ am 24.3.2012 nach Wien ein.
Bei Interesse an dem Pensionssymposium 2012 kontaktieren Sie uns bitte per Email.