14. Januar 2013

[Expertentipp] Unbedingt noch 2013 den aktuellen Pensionskontoauszug abfragen lassen!

Ab Ende 2013 wird das Pensionssystem umgestellt, mit schwerwiegenden Folgen für Ihre zukünftige Pension.

Pensionsreformen werden naturgemäß zum Nachteil von Anspruchsberechtigten umgesetzt.
Wie immer versucht die Politik die Auswirkungen zu verharmlosen.

 

Im Sparpaket 2012 wurde beschlossen praktisch alle Personen, die nach dem 31.12.1954 geboren
wurden in das neue Pensionssystem mit lebenslanger Durchrechnung der Erwerbseinkünfte
überzuführen (Rechtslage NEU). Jene Personen, welche bis zum 31.12.2004 bereits mehr als 36 gearbeitet haben, hätten
grundsätzlich noch Ansprüche an das bessere Altsystem (Rechtslage Mischberechnung bzw.
Parallelrechnung).

 

Diese Altansprüche sollten als Art „Bonus“ bzw. Abgeltung auf das Pensionskonto der Betroffenen
gutgeschrieben werden. Unsere Regierung hat allerdings die Berechnungsparameter für diesen „Bonus“ so festgelegt, dass
es für die meisten Betroffenen zu keiner Gutschrift kommen wird.

 

In diesem Zusammenhang wird auch der Pensionskontoauszug an Transparenz verlieren, um
diesen Umstand zu verschleiern.

 

Mein Tipp ist daher: sichern Sie sich unbedingt möglichst rasch einen aktuellen Pensionskontoauszug von der Pensionsversicherungsanstalt, damit Sie später in der Pension die Möglichkeit haben Ihre Pension nachzurechnen oder nachrechnen zu lassen.
Da die Umstellung wahrscheinlich bald im Jahr 2013 erfolgen wird ist Eile angesagt.

 

Ich helfe Ihnen gerne Ihren Pensionskontoauszug innerhalb von 5 – 10 Minuten abzufragen.
Es ist sehr einfach, ich brauche nur einen gültigen Lichtbildausweis und ein Handy zur Freischaltung!

 

Bitte informieren Sie auch Ihre Freunde und Kollegen!

 

Herzliche Grüße!
Herbert Tiefenthaler

 

PS: Mithilfe meiner erworbenen Software kann ich die Ansprüche bei Pension, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenansprüche genau berechnen. Für die Berechnung von Witwen/Witwerpensionen sind beide Pensionskontoauszüge erforderlich.