06. November 2013

Ein aktueller Fall in meinem Kundenbestand zeigt, wie wichtig eine fachkundige Beratung durch einen Versicherungsmakler ist

Der Fall in Kürze: Diebstahl Fahrradsattel, Anzeige sofort erfolgt, Versicherung lehnt Schaden ab mit der Begründung, ein Teildiebstahl sei bei Fahrraddiebstahl nicht abgesichert. Die Versicherung bot eine Ablöse an in der Höhe von 100.- Euro bei Vertragserneuerung (zu schlechteren Konditionen) an. Wir akzeptierten diese Vorgehensweise nicht und haben die Vertragsbedingungen an die Versicherung geschickt (es kommt ja vor, dass die Mitarbeiter die Bedingungen nicht kennen…) und eine Zahlungsaufforderung geschickt, man möge den Betrag sofort überweisen, da in den Bedingungen keine Einschränkung bei Teildiebstahl besteht. Und siehe da, der Betrag wird jetzt überwiesen. Hätte die Versicherung das nicht gemacht, hätten wir die Sache auf dem Rechtsweg geklärt (natürlich mit einer guten Rechtsschutzversicherung). Ein Einzelfall? Leider nein.