Gute Nachricht für Unternehmer – Pensionsvorsorge als Betriebsausgabe
Gesellschafter Geschäftsführer haben die Möglichkeit Firmenkapital steuerschonend in Privatvermögen zu transferieren.
Geschäftsführende Gesellschafter sind von finanziellen Einbußen in der Pension besonders betroffen. Die direkte Leistungszusage bildet hier die ideale Vorsorgemöglichkeit.
Mit der direkten Leistungszusage kann legal Firmenkapital in Privatvermögen umgewandelt werden.
Neben einer Alterspension kann auch eine Berufsunfähigkeitspension sowie eine Hinterbliebenenpension zum Schutz des Begünstigten und seiner Familie vereinbart werden.
Grundlage ist eine rechtsverbindliche und unwiderrufliche direkte Leistungszusage des Unternehmens an den Geschäftsführer.
Durch die Möglichkeit, eine steuerliche Rückstellung für die Pensionsverpflichtung zu bilden, wird der Gewinn reduziert. Die Firmenpension wird in der Regel über eine Pensionsrückdeckungsversicherung finanziert.
Dieses Modell ist für alle Gesellschafter – Geschäftsführer mit bis zu 100 % Beteiligung möglich.
Die Rückstellungen sind gewinnmindernd, die Prämie für die Rückdeckungsversicherung ist Betriebsausgabe (Deckungskapital wird aktiviert).
Daraus resultiert ein hoher Verzinsungseffekt des eingesetzten Kapitals bei periodengerechter Finanzierung und Risikoauslagerung. Für die Nachfolgegeneration ergibt sich keine finanzielle Belastung des Betriebes.
Die daraus angesparte Pension ist um mindestens 30% höher als wenn sie aus dem Geschäftsführerbezug oder als Gewinnentnahme finanziert wird. Zusätzlich kann eine Kapitalabfindung vereinbart werden.