05. August 2011

§3(1) Zi 15a EstG Bezugsumwandlung = Bruttogehalt netto für Pension sparen

Der Vorteil: Durch Ansparung in eine Pensionsversicherung vom Bruttogehalt oft mehrere tausend Euro Vorteil gegenüber herkömmlicher Pensionsvorsorge!

LKUF/Pflichtschullehrer, KFL/Landesbedienstete, alle Ministerien/Polizei, Justiz, Bundesheer, Finanz sollten diese Möglichkeit auf jeden Fall nutzen, da in diesem Fall keine gesonderte Zustimmung vom Arbeitgeber notwendig ist.

Auch für alle übrigen Arbeitnehmer ist diese steuerbegünstigte Vorsorge sinnvoll, allerdings muss der Arbeitgeber zustimmen.
Da haben es die deutschen Arbeitnehmer besser… 😉

Gewinnerkonzepte hilft Ihnen die beste Vorsorge zu finden!