05. Juli 2010

Ausländische Pensionen werden beitragspflichtig

Für rund 120.000 Bezieher einer ausländischen staatlichen Pension wird es demnächst zu einer Pensionskürzung kommen. Die neue EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme über die soziale Sicherheit sieht nämlich vor, dass ab 01.05.2010 auch von staatlichen EU-Pensionen 5,1 % Krankenversicherungsbeiträge einzubehalten sind. Laut einer Aussendung der OÖGKK werden die betroffenen Pensionsbezieher in den nächsten Monaten diesbezüglich informiert und von ihnen die Daten zur Beitragsvorschreibung angefordert.

Quelle: Steuernews Juni 2010, Europatreuhand, www.europatreuhand.at