So können Unternehmer den Gewinnfreibetrag 2017 steuerlich optimal nutzen
Seit 01.01.2017 sind wieder alle Wertpapiere im Sinne des § 14 Abs. 7 Z 4 EStG, also auch die § 14 Investmentfonds, für den Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) zugelassen. Damit können viele Unternehmer ihre Steuerlast wieder senken. Allerdings müssen Sie die Wertpapiere rechtzeitig erwerben, um für das Veranlagungsjahr 2017 von der Finanz akzeptiert zu werden.
Details zum Gewinnfreibetrag 2017 entnehmen Sie bitte folgender Präsentation für der Capital Bank:
Gewinnfreibetrag_2017_Präsentation_Capital Bank
Hier finden Sie eine Liste mit 96 möglichen Investmentsfonds:
97_Wertpapiere_§14_Fonds_Liste_Gewinnfreibetrag_2017
Damit Sie die passende Veranlagung finden, bieten wir Neukunden bis 15.12.2017 an, die Wertpapiere zu Sonderkonditionen zu erwerben. Bei Interesse schreiben Sie uns bitte eine Email zwecks Terminvereinbarung an office@gewinnerkonzepte.at.
Tipp 1: Nutzen Sie den flexiblen Sparplan, um eine höhere Einmalzahlung zu vermeiden.
Tipp 2: Nach 4 Jahren können Sie die Wertpapiere ins Privatvermögen nehmen und haben dann die Möglichkeit, den Betrag in eine steuerfreie Versicherungslösung zu investieren. Somit können Sie den Gewinnfreibetrag zusätzlich als wichtige Ergänzung Ihrer betrieblichen/privaten Altersvorsorge nutzen.
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