28. Oktober 2014

Unterschreiben Sie niemals eine Entschädigungsquittung!

Leider ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass Unfallversicherungen nach Feststellung der bleibenden Dauerinvalidität dem Kunden eine Entschädigungsquittung schicken, die dieser unterschreiben sollte, damit der Kunde den Betrag überwiesen bekommt.

Doch Vorsicht! Unterschreiben Sie niemals eine Entschädigungsquittung, in der Sie der Versicherung bestätigen, dass die Ansprüche somit zur Gänze abgefunden sind. Sollte sich nämlich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern, können Sie KEINE WEITEREN ANSPRÜCHE mehr stellen!

Unterschreiben Sie niemals eine Entschädigungsquittung

Doch was macht man, wenn die Versicherung nach Erhalt der Entschädigungsquittung bezahlen will?

Hier kann man der Versicherung etwas auf die Sprünge helfen und somit die Zahlung beschleunigen.
Die Fälligkeit der Entschädigungsleistung beginnt ab dem Tag, ab dem die Höhe der Leistung feststeht. In diesem Fall vor genau vier Monaten. Ist der Versicherer mit der Entschädigungsleistung im Verzug (siehe §11 Vers.VG, sowie §1000 ABGB) so hat er 4 Prozent Zinsen p.a. zu bezahlen. Wären bei diesem Entschädigungsbetrag 60.- Euro Zinsen für vier Monate. Nicht schlecht – und zusätzlich KEst-frei. In der Regel zahlen die Versicherungen dann sehr schnell auch ohne Quittung.

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