Warum ein Versicherungsmakler?

Der Versicherungsmarkt ist ständigen Veränderungen unterworfen. Da den Durchblick zu bewahren wird auch für sehr engagierte Konsumenten und Unternehmer sehr schwierig bzw. nicht möglich. Ständig wechselnde Angebote, Gesetzesänderungen, undurchsichtige Versicherungsbedingungen überfordern den Kunden.

Was ist eigentlich ein Versicherungsmakler – ein selbständiger Vertreter?

Herbert13

Nur ein unabhängiger Versicherungsmakler muss im Interesse des Kunden handeln!

Egal ob angestellter Vertreter, selbständiger Versicherungsagent oder selbständiger Mehrfachagent, sie alle sind rechtlich der Versicherung zuzurechnen und verkaufen im Auftrag einer Versicherung.
Nicht so beim unabhängigen Versicherungsmakler, denn dieser ist gesetzlich zur absoluten Unabhängigkeit verpflichtet. Nur der Kunde ist sein Auftraggeber. Es untersteht den strengen Richtlinien des österreichischen Maklergesetzes.

Gewinnerkonzepte ist ein unabhängiger Versicherungsmakler

Wir sind völlig unabhängig von Versicherungen und Banken und suchen für Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz, genau nach Ihren Wünschen. Wir kennen den heimischen Markt sehr gut und wissen um die Besonderheiten der einzelnen Angebote. Wir suchen den geeigneten Anbieter für Ihren Bedarf, der preislich, in punkto Qualität und Leistung für Sie am besten ist.

Auch im Schadensfall auf Ihrer Seite

Immer wieder kommt es im Schadensfall zu Problemen. Hier unterstützen wir Sie als Versicherungsmakler fachlich und wenn notwendig empfehlen wir Ihnen auch rechtliche Schritte gegen einen Versicherer, sollte dieser sein Leistungsversprechen nicht einlösen und Sie habe eine Rechtsschutzversicherung auch für Versicherungsstreitigkeiten abgeschlossen.

Einige Auszüge aus dem Maklergesetz:

§ 28. Die Interessenwahrung gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 3 und gemäß § 27 Abs. 1 umfaßt die Aufklärung und Beratung des Versicherungskunden über den zu vermittelnden Versicherungsschutz sowie insbesondere auch folgende Pflichten des Versicherungsmaklers:

Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse und eines angemessenen Deckungskonzeptes sowie Erfüllung der Dokumentationspflicht gemäß § 137g GewO 1994;

Beurteilung der Solvenz des Versicherers im Rahmen der einem Makler zugänglichen fachlichen Informationen;

Vermittlung des nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutzes, wobei sich die Interessenwahrung aus sachlich gerechtfertigten Gründen auf bestimmte örtliche Märkte oder bestimmte Versicherungsprodukte beschränken kann, sofern der Versicherungsmakler dies dem Versicherungskunden ausdrücklich bekanntgibt;

Bekanntgabe der für den Versicherungskunden durchgeführten Rechtshandlungen sowie Aushändigung einer Durchschrift der Vertragserklärung des Versicherungskunden, sofern sie schriftlich erfolgte; Aushändigung des Versicherungsscheins (Polizze) sowie der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie;

Prüfung des Versicherungsscheins (Polizze);

Unterstützung des Versicherungskunden bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls, namentlich auch bei Wahrnehmung aller für den Versicherungskunden wesentlichen Fristen;

laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge sowie gegebenenfalls Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung des Versicherungsschutzes.

Tipp: Lassen Sie sich den Gewerbeschein von Ihrem Versicherungsmakler zeigen!

Nur so können Sie sicher sein, wirklich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu werden.

vm_logo
So arbeitet Gewinnerkonzepte für Sie – von der Analyse bis zur regelmäßigen Qualitätsbetreuung

 

Hier können Sie uns Ihre Anfrage senden:

Name *

E-Mail *

Telefon:

Zur welchem Thema haben Sie Fragen?

Ihre Nachricht:

Welche Beratung bevorzugen Sie?


Wählen Sie diese Option um keine Neuigkeiten zu verpassen. Sie können diese Wahl jederzeit widerrufen.

    Datenschutz (Bestätigung erforderlich)
Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung einer Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Daten werden im Rahmen unserer gesetzlichen Dokumentationspflicht gespeichert und werden auf Wunsch gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an office@gewinnerkonzepte.at widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

captcha

* verpflichtende Angaben