03. Februar 2012

Wertpapier-KESt: Bank soll Verluste mit Gewinnen verrechnen.

 

Der Schnellschuss der Regierung in Sachen Wertpapier-KESt hat Ende des vergangenen Jahres zu Recht für Verärgerung gesorgt. Schließlich ist die KESt in der aktuellen Form deutlich ungünstiger als die vergleichbare „Abgeltungsteuer“ in Deutschland, wo eine Kursgewinnbesteuerung schon Anfang 2009 in Kraft trat. Vor allem die Tatsache, dass auf realisierte Kursgewinne sofort 25 Prozent KESt anfallen, Verluste mit Wertpapieren dagegen erst Monate später mühevoll über die eigene Steuererklärung zurückgeholt werden können – in Deutschland machen dies die Banken –, sorgte bei vielen Anlegern für Unverständnis. Nun wurde allerdings bekannt, dass im kürzlich versendeten Gesetzesentwurf des Finanzministeriums nachgebessert wurde.
In Zukunft soll, laut dem aktuellen Begutachtungsentwurf, dessen Begutachtungsfrist bereits gestern endete, die jeweilige Bank automatisch einen Verlustausgleich für alle für einen Anleger bei ihr geführten Konten durchführen. Ausgenommen davon sind unter anderem Gemeinschaftskonten, bei denen ein Verlustausgleich nur für das jeweilige Konto erfolgt. Ein „bankenübergreifender“ Verlustausgleich ist dabei nicht vorgesehen. Eine Verlustverrechnung von Konten bei verschiedenen Banken wird daher auch in Zukunft nur im Rahmen der Steuererklärung möglich sein.
Johannes Edlbacher. Manager bei PricewaterhouseCoopers erklärt gegenüber FONDS professionell: „Die Änderungen sollen ab 1.Jänner 2013 in Kraft treten, allerdings soll es bereits ab 1.April 2012 zu einer Berücksichtigung der Verluste kommen.“

Quelle:FONDS Professionell