20. November 2015

Wie Sie Kranken-, Unfall- und Ablebensversicherungen noch bis 2020 steuerlich abschreiben können

Durch die Sonderausgaben konnten vorsorgende Menschen in Österreich bis jetzt Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Das funktioniert bis heute bei Krankenversicherungen, Unfallversicherungen und Ablebensversicherungen, in einigen Fällen auch bei Pensionsversicherungen.

Mit der Steuerreform 2016 wurde dieser Steuervorteil leider abgeschafft.

Die Zeit ist knapp – nutzen Sie noch den Steuervorteil für Ihre Vorsorge

Wenn Sie noch vor dem 1.1.2016 eine Vorsorge abschließen, wie zum Beispiel eine Krankenversicherung, private Unfallversicherung oder eine Ablebensversicherung, dann können Sie noch bis 2020 ihre Vorsorge im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen und sparen sich dadurch Geld.

Eine private Krankenzusatzversicherung sollten Sie noch 2015 abschließen!

Aufgrund der niedrigen Zinsen werden ab 2016 neue Krankenversicherungen teurer. Ab 2016 verlangen einzelne Versicherung bis zu 9% mehr an Prämie. Ein Beispiel: bei einer Prämie von 90.- Euro monatlich, das sind 1.080.- Euro, wären das 97,20 Euro jährliche Mehrkosten. Auf 30 Jahre hochgerechnet beträgt der Unterschied in diesem Beispiel 2.916.- Euro!

Es lohnt sich also noch 2015 eine geplante Vorsorge einer privaten Sonderklasseversicherung, eines ambulanten Tarifs oder einer Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

 

Hier ist eine unverbindliche und kostenlose Anfrage möglich

 

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